brandschutz

 

Der Brandschutz in einem Unternehmen beschreibt alle Maßnahmen zur Vorbeugung der Brandentstehung sowie der Brandausbreitung durch Feuer oder Rauch (vorbeugender Brandschutz). Zudem muss die Rettung von Menschen und Tieren durch geeignete Brandschutzmaßnahmen ermöglicht werden (abwehrender Brandschutz). Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten einen ausreichenden Brandschutz sicherstellen. Entsprechende Verpflichtungen ergeben sich neben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) z.B. aus den geltenden Bauordnungen oder Auflagen von Baugenehmigungen bzw. der Brandversicherer.

Konkrete Leistungen

 

- Bestellung von Brandschutzbeauftragten gem. DGUV Information 205-003

- Erstellung der Brandschutzordnung (Teil A, B und C) gem. DIN 14096

- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gem. ASR A2.3

- Berechnung des Bedarfs und Umfangs an Feuerlöschern gem. ASR A2.2

Alb-Donau-Sicherheit

Büro für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Frank Heintz

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Kontakt

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Email: info@alb-donau-sicherheit.de
Website: www.alb-donau-sicherheit.de

Lautertalweg 14

89134 Blaustein.

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